Die bunte Welt der Stiftungen

Rechtsformen für Stifter – Teil 1

Was Ihre Stiftung angeht sind Sie der Experte, doch kennen Sie auch die vielen anderen Arten des Stiftens, die die bunte Welt der Stiftungen zu bieten hat? Hin und wieder über den eigenen Tellerrand hinauszuschauen und neues zu entdecken, schärft den Blick und macht uns offener für zahlreiche Möglichkeiten. Dies gilt auch für Stiftungen. Aus diesem Grund haben wir hier einmal einige die häufigsten Stiftungsarten zusammengetragen.

Stiftung des öffentlichen Rechts

Stiftungen des öffentlichen Rechts gehören zum Organisationstyp öffentlich-rechtlicher juristischer Personen. Diese Stiftungen entstehen mit Anerkennung durch die Stiftungsaufsichtsbehörde. Zuvor bekundet der Stifter seinen Willen ein bestimmtes Vermögen in die Stiftung einzubringen. Er formuliert den Zweck der Stiftung, die Anzahl der Organe und ihre Aufgaben. Diese Stiftungsart ist eine der meistgenutzten Rechtsformen für Stifter in Deutschland.

Kirchliche Stiftungen

Bei kirchlichen Stiftungen handelt es sich um eine spezielle Sonderform. Sie dienen überwiegend kirchlichen Aufgaben und werden entweder von einer Kirche selbst errichtet oder unterliegen nach dem Willen des Stifters der Aufsicht einer kirchlichen Stelle. Auch kirchliche Stiftungen werden durch die zuständige staatliche Behörde anerkannt. Die Aufsicht obliegt hier jedoch ausschließlich der nach Kirchenrecht zuständigen Behörde. Unterschiede ergeben sich in einzelnen Bundesländern.

Familienstiftungen

Hier handelt es sich um eine rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts. Allerdings dient diese Stiftungsart ausschließlich oder zumindest überwiegend dem Wohl der Mitglieder einer oder mehrerer Familien. Diese können durch diese Stiftungsart Zuwendungen gewähren oder eine Vermögensgesamtheit aufrechterhalten. Zu unterscheiden ist an dieser Stelle allerdings zwischen einer unternehmensverbundenen und einer privaten Familienstiftung. Letztere verwaltet nur steuerliches Privatvermögen. Dagegen kommt erstere für Unternehmen in Betracht und kann seit der Stiftungsreform auch von mittelständische Unternehmen als Rechtsform genutzt werden. Familienstiftungen sind grundsätzlich nicht gemeinnützig

Privatnützige Stiftungen

Die privatnützigen Stiftungen bilden das Bindeglied zwischen der gemeinnützigen Stiftung und der Familienstiftung. Mit ihr können Unternehmer beispielsweise Sozialstiftungen für die Angehörigen des Betriebs schaffen. Diese Stiftungsform ist steuerlich nicht begünstigt.

Weitere Rechtsformen in Teil 2 – Die bunte Welt der Stiftungen

Sie sehen also, dass die Rechtsformen für Stiftungen nahezu so vielfältig sind, wie ihre Zwecke. Doch die bunte Welt der Stiftungen hat noch mehr zu bieten. Im zweiten Teil dieser Reihe stellen wir Ihnen deshalb noch weitere Rechtsformen vor.

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Mehr zu diesem Thema erfahren Sie auch hier:

https://www.deutsches-stiftungszentrum.de/stiftungswissen/stiftungstypen

https://www.stiftungsagentur.de/glossar/stiftungsarten

https://de.wikipedia.org/wiki/Stiftung_(Deutschland)

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