Das neue Stiftungsrecht
Neben vielen Herausforderungen brachte das Jahr 2021 auch Neuerungen. Denn im Juni dieses Jahres hat der Gesetzgeber das neue Stiftungsrecht verabschiedet, welches zum Juli 2023 in Kraft tritt. Doch was bringt diese Stiftungsrechtsreform mit sich?
Erstes bundesweites Stiftungsregister
Allgemein soll das Gesetz für eine Vereinheitlichung des Stiftungsrechts sorgen. Um dies umzusetzen hat der Gesetzgeber unter anderem wichtige Forderungen des Bundesverbands Deutscher Stiftungen und aus der Wissenschaft berücksichtigt und einfließen lassen. Damit wurden Verbesserungen für kleine, sowie große Stiftungen möglich. Eine spezielle Neuerung, der wir uns hier widmen möchten, stellt die Einführung des elektronischen Stiftungsregisters dar. In dieses müssen sich alle Stiftungen bis zum 31. Dezember 2026 eintragen. Ein solches bundesweites und einheitliches Register ist eine absolutes Novum. Alle Einzelheiten zu diesem neu gestalteten Instrument des Stiftungsrechts regelt zukünftig das Stiftungsregistergesetz.
Der größte Unterschied zu bereits bestehenden anderen Online-Register liegt darin, dass diese rechtlich nicht verbindlich sind. Das nun beschlossene Register wird im Gegensatz dazu rechtlich dem Handels- oder Vereinsregister ähnlich sein. Hinterlegen müssen Stiftungen hier Daten zu Vorstand, Vertretern, Satzungsänderungen, Zulegungen und Zusammenlegungen, sowie Auflösung, Aufhebung und Liquidation. Parallel zu ähnlichen bereits bestehenden Registern sind diese Informationen öffentlich durch einen Notar zu beglaubigen.
Neue Aufgaben
Eine weitere Besonderheit, die das neue Stiftungsregister mit sich bringt und wichtig für alle Stiftungen ist, ist dass jedermann Einsicht in das Register nehmen und hinterlegte Dokumente einsehen kann. Genauere Rahmenbedingungen werden in der kommenden Legislaturperiode durch eine Rechtsverordnung geregelt. Wer sich im Zuge dessen um die Menge an frei verfügbaren Daten sorgt, dem sei folgendes gesagt: Auch in Zukunft werden Informationen wie beispielsweise zu Stiftungsvermögen oder personenbezogenen Daten, bei entsprechender Regelung, nicht für jeden einsehbar sein. Dennoch sollten Sie innerhalb der Stiftungen frühzeitig ein entsprechendes Bewusstsein für die neue Thematik schaffen. So können Sie Satzungsänderungen zum Beispiel noch vor der Einführung des Registers durchgeführen und Anträge auf Registerbeschränkungen stellen.
Haben Sie sich innerhalb Ihrer Stiftung bereits mit der Stiftungsreform oder dem neuen Register auseinander gesetzt? Über den Bundesverband deutscher Stiftungen finden Sie alle wichtigen Informationen zur Stiftungsrechtsreform und dem neuen Stiftungsregister.
Quellen:
https://www.unternehmerkompositionen.com/das-neue-stiftungsregister/