AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Datenschutzverordnungskonforme Auftragsverarbeitung
Die Erhebung, Speicherung und Löschung relevanter Daten erfolgt entsprechend geltender europäischer Datenschutzverordnung – auch wenn dies für die Schweiz noch nicht zwingend vorgeschrieben ist. Damit sind alle Nutzer von AlphaFoundation® stets abgesichert – auch bei Projekten mit Antragstellern / Projektpartnern mit Standort außerhalb der Schweiz. Das Hosting von AlphaFoundation® findet auf EU-DSGVO konformen (High-Perfomance) Servern mit Standort innerhalb der EU statt.
Verfügbarkeit der Software
Die Software wird als Software-as-a-Service (SaaS) Lösung, auf vom Anbieter gewählten Servern bereitgestellt. Diese sind auf hohe Verfügbarkeit und Laufzeiten ausgelegt und bieten aktuellste Sicherheits- und Erreichbarkeits-Standards. Die generelle Verfügbarkeit der Server liegt bei mindestens 99%, diese bieten zudem tägliche Backups sowohl der Datenbanken als auch der Software-Daten. Im Falle eines Ausfalls sichert der Anbieter eine Reaktionszeit innerhalb von 8 Stunden werktags zwischen 8 und 18 Uhr sowie innerhalb von 12 Stunden außerhalb dieser Zeiten zu.
Vertraulichkeit und Verschwiegenheit
Der Anbieter verpflichtet sich zur Vertraulichkeit und Verschwiegenheit, welche insbesondere sämtliche Daten und sonstigen Geschäftsgeheimnisse umfasst. Als Geschäftsgeheimnisse gelten alle im Zusammenhang mit der Dienstleistung (Softwareentwicklung und Support) ausgetauschten Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind (finanziellen, technischen, rechtlichen, steuerlichen, sowie die Geschäftstätigkeit, die Mitarbeiter oder die Geschäftsleitung betreffenden oder sonstigen Informationen). Auf welcher Weise die Informationen verkörpert sind (Trägermedium, schriftlich etc.) ist unerheblich. Diese Geheimhaltungsverpflichtung beinhaltet insbesondere auch mündliche Informationen. Eine Information gilt nicht als vertraulich, wenn sie zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung durch den Anbieter öffentlich bekannt war oder ohne einen Verstoß des Anbieters gegen diese Vereinbarung öffentlich bekannt wurde.
Eigentumsansprüche an Daten, Laufzeit der Leistung
Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann daher jederzeit, insbesondere nach Kündigung des Vertrages, die Herausgabe einzelner oder sämtlicher kundenspezifischer Daten verlangen, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht seitens des Anbieters besteht. Die Herausgabe der Daten erfolgt nach Wahl des Kunden entweder durch Übergabe von Datenträgern oder durch Übersendung über ein Datennetz. Der Kunde hat jederzeit Anspruch darauf, die Daten in einem zur weiteren Verwendung aufbereiteten Exportformat zu erhalten. Der Kunde hat keinen Anspruch auf den Quellcode der Software. Die auf Basis von standardisierten Modulen erstellte Programmierung wird allen Kunden in entsprechend Paketen angeboten und ist Eigentum des Anbieters. Sämtliche Personen- und Projektdaten sind uneingeschränkt alleiniges Eigentum des Kunden. Der Kunde hat Anspruch auf die vertraglich zugesicherte Leistung zu den offerierten Konditionen für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren ab Vertragsdatum. Der Anspruch besteht unabhängig von technischen Entwicklungen der verwendeten Systeme und Frameworks. Eine über diesen Zeitraum hinausführende, langfristige, weiterführende Leistungserbringung wird angestrebt.